Intensiv haben wir uns mit dem Hygienekonzept beschäftigt und sind gut darauf vorbereitet, den Sauberkeit und Hygiene stehen bei uns nicht erst seit Corona an oberster Stelle!

Wir achten darauf, dass der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird!

Mund- und Nasenschutz ist eine Selbstverständlichkeit!

Händeschütteln vermeiden wir!

Unsere Wohnungen werden intensiv gereinigt und desinfiziert, zusätzlich steht in jeder Wohnung Händedesinfektionsmittel zur Verfügung!

Wäsche, Handtücher und weitere Textilien werden auf 60° gewaschen bzw. desinfiziert! Geschirr- und Küchenutensilien werden nach jedem Gast gereinigt!

Dokumentationspflichten werden eingehalten!
Auf Wunsch arrangieren wir einen kontaktlosen Check-/in/out!

Wichtiger Hinweis!
Vom Besuch in unserem Hause sind ausgeschlossen:
Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Covid 19 – Fällen hatten und
Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere
Gäste, die während Ihres Aufenthaltes Symptome entwickeln, haben dies unverzüglich zu melden und müssen isoliert werden bzw. der Aufenthalt wird umgehend beendet!
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AKTUELL GÜLTIGE REGELN
Hinsichtlich des Corona-Virus (COVID-19) haben Sicherheit und Vorbeugung für unsere Gäste weiterhin hohe Priorität. Wir freuen uns, dass die meisten Beschränkungen aufgehoben wurden und haben hier für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Update vom 05.04.2022:
Seit 3. April 2022 ist die neue 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft.
Es gibt weder für Gastronomie noch für Beherbergung oder Freizeitangebote Zugangsbeschränkungen oder Maskenpflicht.
Allerdings wird jeder angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten wird empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, und auf ausreichende Belüftung zu achten.
In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Diese gilt auch in Krankenhäusern, Arztpraxen, Rehaeinrichtungen usw.
Die Verordnung gilt zunächst bis 30. April 2022.
Eine Übersicht über die aktuell geltenden Regeln finden Sie auch hier:
https://www.buergerbeauftragter.bayern/corona-aktuell/
Alle weiteren Regeln können Sie der Verordnung entnehmen bzw. finden Sie hier erläutert: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Alle gültigen Rechtsgrundlagen und die aktuell geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/711/baymbl-2020-711.pdf
Weitere Informationen zum Coronavirus und zahlreiche Detailfragen sind hier zu finden: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Aktuelle Meldungen sowie Coronazahlen zum Landkreis Weilheim-Schongau finden Sie hier https://www.weilheim-schongau.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/
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Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!